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Vorstoss

Postulat Einrichtung eines Hundeparks im Gebiet Langriet

Wohnt man in Neuhausen am Rheinfall, stellt man fest, dass Hunde einen festen Bestandteil des Alltags im öffentlichen Raum darstellen. Spazierwege, Grünflächen und Quartierstrassen werden regelmässig von Hundehalterinnen und Hundehaltern genutzt. Gleichzeitig führen freilaufende Hunde, liegen gelassener Hundekot sowie Lärmbelastungen immer wieder zu Konflikten mit anderen Nutzergruppen des öffentlichen Raums. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es an einem klar definierten Ort fehlt, an dem Hunde kontrolliert und geordnet frei laufen können. Die heutige Situation führt dazu, dass Hundeaktivitäten über das gesamte Gemeindegebiet verteilt stattfinden. Dies erschwert die Durchsetzung bestehender Regeln und belastet die Akzeptanz bei Teilen der Bevölkerung. Ein zeitlich befristeter Hundepark als Pilotprojekt bietet die Möglichkeit, diese Situation geordnet zu verbessern. Durch die Konzentration der Hundeaktivitäten an einem geeigneten Ort können andere öffentliche Räume entlastet, die Sauberkeit verbessert und Lärmbelastungen in Wohnquartieren reduziert werden. Insbesondere ein Standort im Gebiet Langriet, im Randbereich der bestehenden Sportanlagen, erscheint aufgrund der Distanz zu Wohnzonen, der guten Erschliessung sowie der bereits vorhandenen Freizeitnutzung als sinnvoll. Ein solcher Hundepark ist nicht als Luxusprojekt zu verstehen, sondern als ordnungspolitisches Instrument im Sinne des Verursacherprinzips. Er schafft klare Regeln, verbessert die Planbarkeit für alle Nutzergruppen und ermöglicht eine bessere Kontrolle sowie Durchsetzung bestehender Vorschriften. Als Pilotprojekt kann die Anlage zeitlich befristet umgesetzt und nach einer Testphase sachlich evaluiert werden. Antrag Gestützt auf Art. 29 der Geschäftsordnung für den Einwohnerrat der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wird der Gemeinderat eingeladen, einen Bericht und Antrag vorzulegen, der aufzeigt:
– ob und unter welchen Voraussetzungen im Gebiet Langriet ein Hundepark als zeitlich befristetes Pilotprojekt realisiert werden kann;
– welche gemeindeeigenen Flächen im Randbereich der Sportanlage Langriet dafür in Frage kommen;
-welche einmaligen Investitionskosten sowie jährlichen Unterhaltskosten zu erwarten sind;
-welche Nutzungsregeln und organisatorischen Massnahmen für einen geordneten Betrieb erforderlich wären.
Der Gemeinderat wird eingeladen, dem Einwohnerrat innert angemessener Frist Bericht zu erstatten und gegebenenfalls einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten

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SVP Einwohnerrat (SH)
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