Kleine Anfrage Feuerwerksabgabe an Silvester
An unterschiedlichen Orten in unserer Gemeinde wurde das Neue Jahr wiederum mit verschiedenen kleinen Feuerwerken begrüsst. Natürlich kann man hier geteilter Meinung sein, ob dies grundsätzlich sinnvoll ist oder eben auch
nicht. Tierhalter haben hier sicherlich eine andere Meinung als die Personen, welche insgesamt Freude haben an der alljährlichen Feuerwerksabgabe. Einzuhalten gilt es auf jeden Fall die Vorgaben gemäss Polizeiverordnung, dass es verboten ist Personen im Allgemeinen zu belästigen (Art. 8) oder Sachen unberechtigt zu verunreinigen (Art. 9, Absatz 2). Weiter ist in Art. 13, Absatz 1 der Polizeiverordnung, welcher speziell die Feuerwerksabgabe regelt, klar zu lesen, dass eine Feuerwerksabgabe nur am 1. August und beim Jahreswechsel gestattet ist. Nebst dem Silvesterabend/Neujahr habe ich jedoch auch anderntags miterlebt, dass Feuerwerkskörper abgebrannt wurden. Bei einem Rundgang durchs Dorf habe ich anfangs Jahr an diversen Orten gesehen, dass Überbleibsel liegen gelassen wurden, teilweise gar ganze Berge an Abfall liegen gelassen wurden. Meine Fragen nun an den Gemeinderat:
– wie viele Stunden wurden für Reinigungsarbeiten aufgewendet, aufgelaufene Kosten?
– wurden Personen wegen Umweltverschmutzung oder Verunreinigung gebüsst?
– wurden Personen gebüsst, die Feuerwerkskörper ausserhalb der gestatteten Zeit abgebrannt haben?
– wenn keine Personen gebüsst wurden, weshalb nicht?
– was gedenkt der Gemeinderat gegen die Belästigung ausserhalb der bewilligten Feuerwerksabbrennzeiten und Verschmutzung zu tun?

SVP Neuhausen a/Rhf.
