Interpellation Aufhebung der Fussgängerstreifen in den Tempo 30er Zonen
Schon wieder, könnte man sagen, wurde am 31.1.2024 eine Fussgängerin auf dem Fussgängerstreifen beim Posthof Süd von einem Automobilisten frontal erfasst. Leider kein Einzelfall wie die vielen Unfallberichte in der ganzen Schweiz täglich berichten. „Luege, lose, laufe“ hat immer noch 1. Priorität. Obwohl Fussgänger Vortritt haben am Fussgängerstreifen, sollten sie dennoch aufpassen. Dass dies nicht mehr so ist, ist Tatsache. Oft sind beispielsweise Mütter mit Kinderwagen zu beobachten, deren Aufmerksamkeit mehr auf dem Mobiltelefon in der Hand liegt, statt auf der Strasse. Er dient nicht als absoluter Garant für Sicherheit. In Thayngen zum Beispiel wurden deshalb die Fussgängerstreifen beim Schulhaus entfernt. Im Kanton St. Gallen wurden ganze Strassenzüge – auch in Tempo 50er Zonen – davon befreit. Gemäss Wikipedia wurde in der Stadt Drachten in den Niederlanden sämtliche Fussgängerstreifen und sogar Ampeln entfernt, was dazu führte, dass die Unfallzahlen drastisch gesunken sind. Weitere Städte in Europa sind diesem Beispiel gefolgt. In unserer Gesetzgebung steht, dass nur in Tempo 30er Zonen Fussgängerstreifen im Schulhaus- sowie Altersheimbereich erlaubt sind. Alles andere ist unzulässig. Diesem Gesetz wurde seinerzeit zugestimmt als es noch keine Handys gab und alle aufeinander aufgepasst haben unter dem Motto „Handzeichen schaffen Klarheit“. Ich frage den Gemeinderat an: Ist er gewillt die unrechtmässig angebrachten Fussgängerstreifen in
den Tempo 30er Zonen zu entfernen bevor weitere Unfälle evtl. mit tödlichen Folgen passieren?

SVP Neuhausen a/Rhf.